Die "Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon" wurde von der Gemeindeversammlung am 2. Juli 1971 gegründet. Nach Inkrafttreten des Beschlusses (Genehmigung der Statuten) wurde die öffentlich-rechtliche Stiftung nach § 139 Abs. 4 Gemeindegesetz beim Kantonalen Handelsregisteramt errichtet und mit einem Gründungsbeitrag von Fr. 50‘000.00 ausgestattet. Infolge erheblichen Interesses seitens der Gemeinde an der direkten Mitwirkung und der Mitverantwortung des Gemeinderats wurde die Aufsicht über die Stiftung im Sinne von Art. 84 ZGB dem Bezirksrat Horgen übertragen. Gemäss den Statuten und der damaligen Weisung wurden mit der Errichtung der Stiftung insbesondere die Ziele der zentralen Verwaltung und Vermietung von bereits bestehenden Wohnungen, die Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen sowie weiterer Alterswohnungen verfolgt. Chronologisch passierte dies wie folgt:
- Der "Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon" wurden im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 2. Juli 1971 das zu überbauende Areal Feldimoos (Fr. 325'736.00) sowie die Alterswohnbauten an der Schönenstrasse 28 (Fr. 350'000.00) und an der Hintergasse 10 (Fr. 85'000.00) abgetreten. Im Dezember 1971 wurde der Kredit für den Neubau Feldimoos aufgestockt (Fr. 158'000.00).
- Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 1972 wurde auch die heutige Parzelle Kat. Nr. 5655 im Schönen der Stiftung für den Bau von Alterswohnungen übertragen. An der gleichen Versammlung wurde die im Gemeindebesitz befindliche Nachbarparzelle (aktuell) Kat. Nr. 5654 der Stiftung im Baurecht für den freitragenden Wohnungsbau überlassen. Drittens wurde der im Nachlass von Frau E. Vogel-von Wattenwyl enthaltene zweckgebundene Betrag von Fr. 336'840.00 mit allen Rechten und Pflichten der Stiftung übertragen.
- Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Mai 1975 wurde ein Beitrag an die Alterswohnungen im Schönen von Fr. 420'000.00 gesprochen. An der Schönenstrasse 44 und 46 wurden im Anschluss die Wohnbauten erstellt.
- Im Jahr 2013 erwarb die Stiftung die Liegenschaft Pilgerweg 45 von der Migros.
- Mit Beschluss vom 14. März 2012 verkaufte der Gemeinderat der Stiftung Wohnungsbau die Liegenschaft Schönenstrasse 26 für Fr. 429'300.00. Die beiden Liegenschaften Schönenstrasse 26 und Schönenstrasse 28 (befand sich bereits im Besitz der Stiftung) wurden abgebrochen und als Ersatzneubau wurde ein Wohnhaus mit 11 Wohneinheiten erstellt.
- im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 wurden der Stiftung Wohnungsbau die beiden Grundstücke Kat. Nrn. 4862 und 5676 am Bahnweg für den Bau von Alterswohnungen zum Preis von Fr. 1'016'800.00 verkauft. Die Bauarbeiten sind im Gange.
- Mit Beschluss vom 6. Mai 2015 überliess der Gemeinderat der Stiftung einen Teil des Grundstückes Kat. Nr. 5514 an der Weingartenstrasse im Baurecht. Die darauf befindliche, äusserst sanierungsbedürftige Liegenschaft Weingartenstrasse 10 wurde für einen symbolischen Betrag an die Stiftung verkauft. Im Anschluss daran wurde die Liegenschaft von der Stiftung saniert und weist heute 3 Wohnungen und einen vermietbaren "Mehrzweckraum" auf.
Seit ihrer Gründung 1971 ist die "Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon" ein wichtiger Träger und Anbieter von für Rüschlikon preisgünstigen Wohnungen. In 12 Liegenschaften werden insgesamt 111 Wohnungen und 2 Gewerberäume vermietet. Gemäss Absicht des Gemeinderats soll die Stiftung in Zukunft wachsen und zusätzliche Wohnungen anbieten.
Auch 2018 ist - wie vor beinahe 50 Jahren - die Problematik der preisgünstigen Wohnungen und Alterswohnungen in Rüschlikon sehr aktuell. Da der Bau von Wohnliegenschaften nicht zu den Kernaufgaben der Politischen Gemeinde gehört, hat der Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossen, dass der Erhalt und Bau von preisgünstigen Wohnungen weiterhin gefördert werden und für diese Aufgabe die gemeindenahe "Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon" eingesetzt werden soll.